Wirtschaftskammer
Gastronomie-Mitarbeiter am Gewinn beteiligen
Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Kärnten, regt die Einführung einer lohnsteuerfreien Gewinnbeteiligung bis zu 3.000 Euro Pro Jahr und Mitarbeiter an.
© WKK/Helge Bauer
In den Jahren 2020 und 2021 nutzten zahlreiche Gastronomie-Betriebe die Möglichkeit, ihrem Personal eine Corona-Prämie als steuer- und beitragsfreien Bonus in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszubezahlen. Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Kärnten, regt nun die dauerhafte Einführung einer Gewinnbeteiligung für Arbeitnehmer an.
Gute Fachkräfte binden
„Mitarbeiter sind unsere wertvollste Ressource. Jeder Gastronomie-Betrieb ist unterm Strich so gut wie seine Mitarbeiter. Deshalb muss es unser oberstes Ziel sein, gute Fachkräfte langfristig für die Arbeit in unseren Betrieben zu begeistern“, begründet Sternad. Die Einführung einer lohnsteuerfreien Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr erachtet er dafür als ideales Instrument. „Die direkte Beteiligung am Unternehmenserfolg hätte gleich mehrere positive Effekte. Einerseits steigt dadurch die Motivation der Mitarbeiter, andererseits wird den Betrieben die Möglichkeit geboten, gute Leistungen zu belohnen“, begründet Sternad.
Freiwilliges und individuelles Modell
Eine erfolgreiche Umsetzung hängt auch von einer unkomplizierten Abwicklung ab. „Die Gewinnbeteiligung muss so einfach wie möglich sein. Wir brauchen ein freiwilliges und individuelles Modell, das an Betriebe und Personal angepasst werden kann“, begründet der Sprecher der Kärntner Wirte. Wird die Gewinnbeteiligung jedoch als starres Modell eingeführt, das für bestimmte Gruppen oder Arbeitnehmer verpflichtend vorgeschrieben ist, würde damit ein wesentlicher Aspekt geschmälert werden: der Prämien-Charakter. „Eine Gewinnbeteiligung sollte kein fixes Konzept für alle Beschäftigten sein, sondern ein zusätzliches Dankeschön für besonders gute Mitarbeiter“, betont Sternad.
Prämie in voller Höhe erhalten
Er fordert außerdem, dass die Zahlung nicht an den Kollektivvertrag oder an andere lohngestaltende Vorschriften gebunden wird: „Wir sprechen uns gegen jede Form der Staffelung aus. Mitarbeiter sollen die Prämie in voller Höhe erhalten können. Egal, in welcher kollektivvertraglichen Stufe sie sich befinden.“

