AK und ÖGB Kärnten
Firmen mit Betriebsräten meistern Krise besser
Das besagt eine IFES-Studie. Für Kärnten ist das Ziel von Arbeiterkammer und ÖGB, mehr Betriebsrats-Körperschaften zu schaffen.
© AK Kärnten/Krainz
Laut Arbeitsverfassungsgesetz ist ab mindestens fünf Arbeitnehmern in jedem Unternehmen ein Betriebsrat zu gründen. Derzeit gibt es in Kärnten 419 Betriebsrats-Körperschaften (Betriebe mit Betriebsrat) und 3.442 Betriebsräte. Das soll deutlich mehr werden, wenn es nach Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer (AK) Kärnten, und ÖGB-Landesvorsitzenden Hermann Lipitsch geht.
Betriebsräte helfen durch die Krise
Denn sie können aus einer IFES-Studie (Strukturwandel-Barometer 2021) zitieren, die ihre Forderungen unterstreicht. Betriebe mit Betriebsrat seien besser durch die Krise kommen. Goach: “Innerbetriebliche Maßnahmen rund um die Covid-19-Krise, in die Betriebsräte eingebunden wurden, federten negative Effekte der Krise besser ab und positive verstärkten sich, wie beispielsweise höhere Aufzahlungen bei Kurzarbeit.” Durch das Wirken von Betriebsräten konnten Arbeitsplätze gerettet werden, da rasch Kurzarbeit oder Home-Office durchgesetzt werden konnten.
Goach wie Lipitsch haben bemerkt, dass Probleme in Betrieben ohne Betriebsrat meist größer sind. “Jene Probleme, die bei uns aufschlagen, kommen zu über 90 Prozent von Unternehmen ohne Betriebsrat”, weiß Goach.
“Kein Gegner der Arbeitgeber”
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der arbeitenden Menschen, sodass keine einseitige Betriebskultur entsteht. Er stellt somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Belegschaft und Betrieb dar. “Er ist kein Gegner der Arbeitgeber”, so Goach. Denn ein Betriebsrat muss die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. “Ohne Betriebsrat kann zum Beispiel kein Sozialplan erstellt werden”, sagt Lipitsch. “Er ist die Knautschzone zwischen Chef und Arbeitnehmer!”
Mehr Betriebsrats-Körperschaften
Es ist das Ziel von Arbeiterkammer wie ÖGB, mehr Betriebsrats-Körperschaften in Kärnten zu installieren. “In Betrieben mit mindestens 20 Arbeitnehmern, in dem sich trotz Aufforderung nach zwei Wochen kein Betriebsrat findet, kann der ÖGB oder die Arbeiterkammer einen Betriebsrat als Vertretung einsetzen.” Dies möchte man in Kärnten auch verstärkt exerzieren.
Derzeit läuft eine bundesweite ÖGB-Kampagne. “Damit wollen wir die Arbeitnehmer animieren, die demokratische Mitbestimmung in ihrem betrieblichen Umfeld auszubauen, denn die Praxis zeigt ganz deutlich, dass es mit Betriebsräten einfach besser geht.”
Zur Kampagne: www.mir-reichts.at
Forderungen
Für die Zeit nach der Krise haben ÖGB und Arbeiterkammer gemeinsame Forderungen:
- weitere Aufstockung des AMS-Personals (Verbesserung der Vermittlungstätigkeit)
- Qualifikationsmaßnahmen für Arbeitslose
- gemeinnützige und kommunale Arbeitsplätze für Menschen über 50 Jahren, die länger als zwei Jahre arbeitslos waren
- Investitionen in zukunfts- und systemrelevante Wirtschaftsbereiche wie Gesundheit und Pflege, Kinderbetreuung und Schulen, Umwelt und Klima etc. (krisensichere Arbeitsplätze)
- Digitalisierung im Bildungsbereich vorantreiben
- Weiterentwicklung der überbetrieblichen Ausbildung
- verstärkte Förderung der Erwachsenen-Bildung
- Ausbau der Arbeitsstiftungen, um Wiedereingliederungen zu ermöglichen
- Kurzarbeit verlängern (Eckpunkte: deutlich verbindlichere Begründung der wirtschaftlichen Notwendigkeit; Beteiligung der Unternehmen an den Kosten; Beibehaltung hoher Nettoersatzraten; wirksame Anreize für Unternehmern, berufsbezogene Aus- und Weiterbildung anzubieten)
- Arbeitslosengeld auf 70 Prozent anheben
